AGB / Nutzungsbedingungen
Entwurf fuer den geschlossenen Testbetrieb. Fuer kostenpflichtige Tarife, Rechnungen, gewerbliche Nutzung und Verbraucherrechte ist spaeter eine rechtliche Pruefung noetig.
1. Testzweck
Die bereitgestellten Apps werden im geschlossenen Testbetrieb genutzt, um Funktionen, Bedienbarkeit, Fehler und sinnvolle Ablaufe zu pruefen.
2. Keine Produktivnutzung
Die Testversion ist nicht fuer verbindliche Geschaeftsvorgaenge, echte Rechnungen, steuerliche Dokumentation oder die Verarbeitung fremder Kundendaten freigegeben.
3. Nutzerpflichten
- Tester duerfen keine illegalen Inhalte, verbotenen Produkte oder missbraeuchlichen Daten einstellen.
- Tester sollen keine fremden personenbezogenen Daten ohne Berechtigung eintragen.
- Fehler, Abstuerze und unklare Bedienung sollen moeglichst konkret gemeldet werden.
4. Verfuegbarkeit
Es besteht kein Anspruch auf staendige Verfuegbarkeit. Funktionen koennen geaendert, zurueckgesetzt oder geloescht werden.
5. Haftung im Testbetrieb
Die Testversion wird ohne Gewaehr fuer Fehlerfreiheit, dauerhafte Verfuegbarkeit oder Vollstaendigkeit bereitgestellt. Eine Haftung fuer Testdaten, entgangene Nutzung, produktive Nutzung der Beta oder Bedienfehler ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulaessig ist. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit, bleibt unberuehrt.
6. Daten und Backups
Lokale ZIP-Backups bleiben wichtig. Server-Sync ist im Testbetrieb eine Vorstufe und ersetzt noch kein garantiertes professionelles Backup-System.
7. Erweiterte Funktionen
Erweiterte Verkaufs- und Betreiberfunktionen sind nur Testfunktionen. Verbindliche Kaeufe, Storno-Regeln, Betreiberrollen und Zahlungen werden erst fuer den echten Betrieb final geregelt.
8. Auktionator-Regeln als Entwurf
Fuer Auktionator ist vorgesehen: Gebote und bestaetigte Kaeufe sind verbindlich. Ein Kauf ist bei ordnungsgemaesser Abwicklung kostenlos. Tritt ein Kaeufer ohne anerkannten, nachvollziehbaren Grund zurueck, kann der Betreiber 2 % des Warenwerts als Ruecktrittsgebuehr verlangen. Versandkosten zaehlen nicht zur Berechnungsgrundlage.
Die Gebuehr steht dem Betreiber des jeweiligen Projekts zu. Der Betreiber prueft die Begruendung und kann die Gebuehr berechnen oder aus nachvollziehbarem Grund erlassen. Diese Regel ist vor einem oeffentlichen Produktivbetrieb rechtlich zu pruefen und in den finalen Teilnahmebedingungen zu verankern.